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Erreichbarkeit

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ERKLÄRUNG ZUR KUNDENDIENSTPOLITIK

Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

Unser Unternehmen ist bestrebt, allen Kunden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einen hervorragenden Service zu bieten. In diesem Sinne werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Strategien, Praktiken und Verfahren mit den Grundprinzipien der Unabhängigkeit, Würde, Integration und Chancengleichheit übereinstimmen.

PATIENTENINFORMATIONSZENTRUM

Sie verdienen die bestmögliche Versorgung auf Ihrem Weg zu einem normaleren Leben, und LABORIE bietet Ihnen diagnostische und therapeutische Optionen entlang des Behandlungspfads.

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Um diese Verpflichtung konsequent durchzusetzen, verspricht LABORIE:

  • Sicherstellen, dass unser Personal geschult und mit den verschiedenen Hilfsmitteln vertraut ist, die von Kunden mit Behinderungen beim Zugang zu unseren Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.
  • Kommunizieren Sie mit Menschen mit Behinderungen so, dass ihre Behinderung berücksichtigt wird.
  • Heißen Sie Menschen mit Behinderungen und ihre Servicetiere willkommen. Haustiere sind in den öffentlich zugänglichen Teilen unseres Geländes erlaubt.
  • Erlauben Sie einer Person mit einer Behinderung, die von einer Hilfsperson begleitet wird, dass diese Person sie auf unserem Gelände begleitet.
  • Unverzügliche Benachrichtigung der Kunden im Falle einer geplanten oder unerwarteten Unterbrechung von Dienstleistungen oder Einrichtungen für Kunden mit Behinderungen. Diese deutlich sichtbare Mitteilung enthält Informationen über den Grund für die Unterbrechung, ihre voraussichtliche Dauer und eine Beschreibung alternativer Einrichtungen oder Dienste, falls verfügbar. Der Aushang wird am Eingang der Einrichtung angebracht.
  • Schulung aller Mitarbeiter von LABORIE und Mitteilung an die Mitarbeiter, wenn Änderungen an dieser Politik vorgenommen werden.

ZUGÄNGLICHKEITSPLAN UND -POLITIK

Der Zugänglichkeitsplan 2014 – 2021 beschreibt die Richtlinien und Maßnahmen, die LABORIE MEDICAL TECHNOLOGIES ULC zur Verbesserung der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen einführen wird.

TEIL I: EINLEITUNG UND ERKLÄRUNG DER VERPFLICHTUNG

Im Jahr 2005 verabschiedete die Regierung von Ontario das Gesetz über die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act – AODA“). Die Regierung von Ontario hat sich zum Ziel gesetzt, die Provinz bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Die Integrated Accessibility Standards Regulations (IASR“) im Rahmen des AODA verlangen, dass LABORIE Medical Technologies (LABORIE“) einen mehrjährigen Zugänglichkeitsplan aufstellt, umsetzt, aufrechterhält und dokumentiert, der die Strategie von LABORIE zur Verhinderung und Beseitigung von Barrieren für Menschen mit Behinderungen und zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der IASR beschreibt.

Verpflichtungserklärung:

LABORIE ist bestrebt, alle Menschen so zu behandeln, dass sie ihre Würde und Unabhängigkeit bewahren können. Wir glauben an Integration und Chancengleichheit. Wir verpflichten uns, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zeitnah zu erfüllen, indem wir Barrieren für die Zugänglichkeit verhindern und beseitigen und die Anforderungen des Accessibility for Ontarians with Disabilities Act erfüllen.

In Übereinstimmung mit dem AODA wird LABORIE:

  • Sicherstellen, dass unser Personal geschult und mit den verschiedenen Hilfsmitteln vertraut ist, die von Kunden mit Behinderungen beim Zugang zu unseren Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.
  • Kommunizieren Sie mit Menschen mit Behinderungen so, dass ihre Behinderung berücksichtigt wird.
  • Heißen Sie Menschen mit Behinderungen und ihre Servicetiere willkommen. Haustiere sind in den öffentlich zugänglichen Teilen unseres Geländes erlaubt.
  • Erlauben Sie einer Person mit einer Behinderung, die von einer Begleitperson begleitet wird, dass diese Person sie auf unserem Gelände begleitet.
  • Unverzügliche Benachrichtigung der Kunden im Falle einer geplanten oder unerwarteten Unterbrechung von Dienstleistungen oder Einrichtungen für Kunden mit Behinderungen. Die deutlich sichtbare Mitteilung enthält Informationen über den Grund für die Unterbrechung, die voraussichtliche Dauer und eine Beschreibung alternativer Einrichtungen oder Dienste, falls verfügbar. Der Aushang wird am Eingang der Einrichtung angebracht.
  • Schulung aller Mitarbeiter von LABORIE und Mitteilung an die Mitarbeiter, wenn Änderungen an dieser Politik vorgenommen werden.
  • Stellen Sie den Plan auf unsere Website (www.laborie.ca);
  • Stellen Sie diesen Plan auf Anfrage in einem zugänglichen Format zur Verfügung;
  • Überprüfen und aktualisieren Sie den Plan mindestens einmal alle fünf Jahre.

TEIL II: ZUGÄNGLICHKEITSSTANDARDS FÜR DEN KUNDENDIENST

Verbindlichkeit:

Seit 2013 erfüllt LABORIE die Verordnung über einen zugänglichen Kundendienst im Rahmen des AODA und wird die Verordnung auch weiterhin einhalten, bis alle erforderlichen Verpflichtungen erfüllt sind.

LABORIE hat sich verpflichtet, allen Kunden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einen hervorragenden Service zu bieten, und wird seine Aufgaben in einer Weise erfüllen, die einen barrierefreien Kundenservice ermöglicht.

LABORIE ist bestrebt, alle Menschen so zu behandeln, dass sie ihre Würde und Unabhängigkeit bewahren können. Wir verpflichten uns, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zeitnah zu erfüllen, indem wir Barrieren für die Zugänglichkeit verhindern und beseitigen und die Zugänglichkeitsanforderungen gemäß AODA erfüllen.

Ergriffene Maßnahmen:

  • Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter, die im Namen von LABORIE mit der Öffentlichkeit zu tun haben, und alle, die an der Entwicklung und Genehmigung von Kundendienstrichtlinien, -praktiken und -verfahren beteiligt sind, darin geschult werden, allen Kunden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den bestmöglichen Kundendienst zu bieten.
  • Sicherstellung, dass das Personal geschult und mit verschiedenen Hilfsmitteln vertraut ist, die von Kunden mit Behinderungen, die bei LABORIE Waren oder Dienstleistungen bestellen, verwendet werden können.
  • Sicherstellung, dass die Absolvierung von Schulungen zur Barrierefreiheit nachverfolgt und aufgezeichnet wird.
  • Sicherstellung, dass Kunden in Begleitung eines Blindenhundes oder einer Begleitperson untergebracht werden.
  • Wir begrüßen das Feedback von Menschen mit Behinderungen über verschiedene Kommunikationskanäle.

TEIL III: INTEGRIERTE NORMEN FÜR DIE ZUGÄNGLICHKEIT (IASR)

Zugängliche Notfallinformationen

LABORIE verpflichtet sich, seinen Kunden auf Anfrage öffentlich zugängliche Notfallinformationen zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf werden wir auch Mitarbeiter mit Behinderungen mit individuellen Notfallinformationen versorgen.

Die folgenden Maßnahmen wurden von LABORIE durchgeführt:

  • Alle Mitarbeiter wurden gebeten, etwaige Behinderungen und besondere Anforderungen oder erforderliche Vorkehrungen anzugeben, damit wir mit einem angemessenen, individuellen Notfallplan reagieren können.
  • Auf Anfrage werden die Personalabteilung und der unmittelbare Vorgesetzte mit der Person, die eine Unterkunft benötigt, zusammenarbeiten, um so schnell wie möglich individuelle Informationen über Notfallmaßnahmen am Arbeitsplatz bereitzustellen.
  • Alle Mitarbeiter von LABORIE in Ontario werden während des Einführungsprozesses auf die Verfügbarkeit individueller Evakuierungspläne für Notfälle aufmerksam gemacht.
  • Bei Bedarf bietet LABORIE bestimmten behinderten Arbeitnehmern mit deren vorheriger Zustimmung Unterstützung bei der Evakuierung des Arbeitsplatzes in Notfällen an. Diese Pläne für die Hilfeleistung sind in individuellen Notfallplänen für die genannten Mitarbeiter festzulegen.
  • LABORIE wird regelmäßig und gemäß den geltenden Bestimmungen des IASR die allgemeinen Notfallmaßnahmen am Arbeitsplatz und die individuellen Notfallpläne überprüfen und bewerten, um sicherzustellen, dass Fragen der Zugänglichkeit berücksichtigt werden.

Ausbildung

LABORIE schult Angestellte, Freiwillige und andere Mitarbeiter in den Gesetzen von Ontario zur Barrierefreiheit und im Menschenrechtskodex, der sich auf Menschen mit Behinderungen bezieht.

LABORIE hat die folgenden Schritte in Bezug auf die Gesetze zur Barrierefreiheit und die erforderlichen Schulungen unternommen:

  • Alle Mitarbeiter, Vertragsbediensteten und Freiwilligen haben eine Schulung absolviert;
  • Manager, leitende Angestellte und Direktoren haben eine Schulung absolviert
  • Alle neu eingestellten Mitarbeiter werden ab dem 1. Januar 2015 durch eine Online-Schulung über die Gesetze zur Barrierefreiheit geschult.
  • Aufzeichnungen über die durchgeführten Schulungen, einschließlich der Daten und der Anzahl der geschulten Mitarbeiter

Information und Kommunikation

LABORIE setzt sich dafür ein, die Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen. LABORIE wird die neuen Zugänglichkeitsanforderungen des Informations- und Kommunikationsstandards einbeziehen, um sicherzustellen, dass seine Informations- und Kommunikationssysteme und -plattformen zugänglich sind und in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen. LABORIE wird sich mit Menschen mit Behinderungen beraten, um deren Informations- und Kommunikationsbedarf zu ermitteln.

LABORIE hat die folgenden Schritte unternommen, um unsere Website und ihren Inhalt an die WCAG 2.0, Stufe A, anzupassen:

  • Bereitstellung angemessener Ressourcen, um zu gewährleisten, dass die Website Laborie.ca, ihr Inhalt und alle Anwendungen die Anforderungen der Stufe A erfüllen.
  • Sicherstellung, dass wir über Änderungen der Industriestandards auf dem Laufenden bleiben, wenn es um die Einhaltung der Website geht, und Änderungen umsetzen, wenn dies möglich und notwendig ist.

I. Rückmeldung:

LABORIE unternimmt die folgenden Schritte, um sicherzustellen, dass bestehende Feedback-Prozesse auf Anfrage für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind:

  • Sicherstellen, dass alle unsere Kunden die verschiedenen Plattformen kennen, über die LABORIE Feedback annimmt, wie z.B.:
    • Persönlich in unserem Büro
    • Per Post, adressiert an:
      Tony Viscomi
      LABORIE Kanada Inc.
      6415 Northwest Drive, Einheit 10
      Mississauga, ON L4V 1X1
      Tel: 905.612.1170
      Fax: 905.612.9731
      www.laborie.com
      E-Mail:
      tviscomi@laborie.com
  • Sicherstellen, dass unser Feedback-Prozess mit den IASR-Verpflichtungen in Einklang steht.
  • Sicherstellen, dass unsere Website Laborie.ca öffentlich zugängliche Inhalte enthält, die unser Engagement für AODA erläutern und wie man am besten Feedback einreicht.
  • Sicherstellen, dass unser Feedback-Verfahren auf Anfrage in einer Weise zur Verfügung gestellt wird, die den spezifischen Behinderungen des Kunden Rechnung trägt.

LABORIE wird die folgenden Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass alle öffentlich zugänglichen Informationen auf Anfrage bis zum 1. Januar 2021 zugänglich gemacht werden:

  • Bereitstellung angemessener Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Website Laborie.ca, ihr Inhalt und alle Anwendungen der Stufe AA entsprechen.

Beschäftigung

Zeitplan: 1. Januar 2016

Verbindlichkeit:

LABORIE setzt sich für faire und zugängliche Beschäftigungspraktiken in allen Bereichen der Beschäftigung ein. Dazu gehört, dass die Zugänglichkeit in allen Phasen des Einstellungszyklus gewährleistet ist, dass Barrieren bei der Unterbringung und der Rückkehr an den Arbeitsplatz beseitigt werden und dass die Unternehmensrichtlinien für die Unterbringung und die Rückkehr an den Arbeitsplatz befolgt werden, wo dies erforderlich ist. LABORIE hat sich außerdem verpflichtet, die Zugänglichkeitsbedürfnisse und etwaige Anpassungspläne seiner Mitarbeiter für die Zwecke des Leistungsmanagements, der Karriereentwicklung und des beruflichen Aufstiegs sowie der Versetzung zu berücksichtigen.

I.Rekrutierung:

LABORIE ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Öffentlichkeit und das Personal darüber zu informieren, dass LABORIE auf Wunsch Menschen mit Behinderungen während des Einstellungs- und Bewertungsverfahrens und bei der Einstellung von Mitarbeitern entgegenkommt:

  • Aufnahme einer Formulierung in Stellenausschreibungen und auf der LABORIE-Karriere-Website, um Bewerber (intern/extern) darauf aufmerksam zu machen, dass AODA-Unterkünfte zur Verfügung stehen.
  • Stellen Sie sicher, dass der Personalverantwortliche oder der einstellende Manager den Bewerber vor einem förmlichen Vorstellungsgespräch konsultiert, um etwaige Anforderungen an die Unterkunft zu ermitteln. Bei der Planung von Vorstellungsgesprächen werden alle Bewerber gefragt, ob sie behindertengerechte Vorkehrungen treffen müssen, um am Einstellungs-/Vorstellungsgesprächsverfahren teilnehmen zu können. LABORIE wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um allen Anfragen gerecht zu werden.
  • Wenn einem erfolgreichen Bewerber eine Stelle angeboten wird, wird er über die LABORIE-Politik zur Berücksichtigung von Mitarbeitern mit Behinderungen informiert. Dies kann mündlich, persönlich, per E-Mail oder in einem Angebotsschreiben geschehen.

II. Individuell angepasste Pläne für die Unterkunft/Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

LABORIE unternimmt die folgenden Schritte, um ein Verfahren für die Entwicklung individueller Anpassungspläne und Richtlinien für die Rückkehr an den Arbeitsplatz für Mitarbeiter zu entwickeln und umzusetzen, die aufgrund einer Behinderung abwesend waren:

  • Erstellen Sie eine Anwesenheitsrichtlinie, in der die Pflichten der Mitarbeiter und des Unternehmens in Bezug auf Abwesenheit vom Arbeitsplatz (aufgrund von Krankheit/Behinderung oder anderweitig) festgelegt sind;
  • Sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten des Mitarbeiters ergriffen werden.
  • Informieren Sie unsere Mitarbeiter und machen Sie sie auf unsere Prozesse und Verfahren für das Fähigkeitsmanagement und die Tatsache aufmerksam, dass wir für Personen, die vorübergehend oder anderweitig krank und/oder behindert sind, veränderte Aufgaben anbieten.
  • Wir aktualisieren und dokumentieren den Prozess der Rückkehr an den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung aller Compliance-Anforderungen.

III. Leistungsmanagement, Laufbahnentwicklung und Versetzungen

In Übereinstimmung mit dem IASR wird LABORIE:

  • Überprüfung, Bewertung und ggf. Änderung bestehender Strategien, Verfahren und Praktiken, um die Einhaltung des IASR zu gewährleisten.
  • Berücksichtigung der Zugänglichkeitsbedürfnisse von Mitarbeitern mit Behinderungen und ggf. ihrer individuellen Anpassungspläne bei der Leistungsbeurteilung, bei der Verwaltung der beruflichen Entwicklung und Beförderung oder bei Versetzungen.
  • Berücksichtigen Sie die Anforderungen an die Zugänglichkeit für Mitarbeiter mit Behinderungen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern mit Behinderungen berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bieten.
  • Sicherstellen, dass alle künftig entwickelten Schulungen und Materialien unter Berücksichtigung der Zugänglichkeitsmerkmale entwickelt werden.

Für weitere Informationen

Für weitere Informationen über diesen Zugänglichkeitsplan wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, die Sie unter HR@laborie.com erreichen können.

Zugängliche Formate dieses Dokuments sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.

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